Code of Conduct

Vorwort

Die Geschäftstätigkeit von texwork hat in vielfältiger Weise Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Ein wesentliches Element unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung ist unser Verhaltenskodex, der unsere Erwartungen und Anforderungen an uns selbst und unsere Geschäftspartner beschreibt. Dieser Verhaltenskodex soll uns bei der Auswahl geeigneter Lieferanten und bei der Entwicklung und dem Vertrieb entsprechender Produkte unterstützen und inspirieren.

Gemeinsam mit unseren Lieferanten streben wir eine nachhaltige Entwicklung und ein nachhaltiges Wachstum an, um unseren Kunden weiterhin die besten Produkte anbieten zu können. Die Aufrechterhaltung langfristiger und nachhaltiger Beziehungen ist eines unserer Grundprinzipien und ein wichtiges Mittel, um wettbewerbsfähige Produkte anzubieten und gleichzeitig nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten.

Wir sind der Ansicht, dass jeder in unserem Unternehmen und in den Organisationen unserer Geschäftspartner für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich ist. Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Berücksichtigung der Menschenrechte ein integraler Bestandteil der Entwicklung und des Managements bestehender und zukünftiger Tätigkeiten ist. Die Vorgesetzten sorgen für eine sichtbare Führung, die die Menschenrechte als gleichrangige Priorität zu anderen Geschäftsangelegenheiten fördert. Sie sind auch dafür verantwortlich, auftretende Missstände aufzudecken. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass ihre Handlungen die Menschenrechte anderer nicht gefährden. Sie werden auch ermutigt, ihre Bedenken über Menschenrechtsverletzungen vertraulich zu äußern.

Dieser Verhaltenskodexes basiert auf den Prinzipien des UN Global Compact, der UN-Menschenrechtserklärung und den Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation.

 

Beitrag zur Gesellschaft

texwork und alle Lieferanten verstehen sich als Teil der Gesellschaft, in der sie tätig sind. Durch ihre Geschäftstätigkeit tragen sie zu deren Wohlergehen, Förderung und nachhaltiger Entwicklung bei. Die Unternehmen berücksichtigen die direkten und indirekten Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und streben einen angemessenen Interessenausgleich in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht an. Sie respektieren und akzeptieren die unterschiedlichen rechtlichen, kulturellen und sozialen Hintergründe der Länder, in denen sich ihre Wertschöpfungskette erstreckt, und erkennen deren Strukturen, Sitten und Gebräuche an. Stehen diese im Widerspruch zu den hier definierten Grundsätzen, treten die Unternehmen in den Dialog mit ihren Geschäftspartnern und arbeiten auf Verständnis und Akzeptanz hin.

 

Umsetzung

texwork erwartet, dass alle unsere Lieferanten unseren Verhaltenskodex einhalten. Unsere Lieferanten sollen diese Anforderungen auch an ihre Zulieferer, eine Stufe zurück in der Lieferkette, kommunizieren und die Verantwortung für die Einhaltung durch ihre Lieferanten übernehmen. Das Management der Lieferanten ist ebenfalls dafür verantwortlich, die Anforderungen des Verhaltenskodex an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Dokumentation bereitzustellen, die auf Anfrage vorgelegt werden kann.

Wir sind bestrebt, eine langfristige Geschäftsbeziehung mit unseren Zulieferern aufzubauen. Dies kann Besuche und Audits in den Betrieben unserer Zulieferer und Subunternehmer beinhalten, um eine enge Zusammenarbeit, die Einhaltung des Verhaltenskodex und die Förderung von Programmen zur kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung sicherzustellen.

texwork steht zur Verfügung, um Fragen zum Inhalt dieses Verhaltenskodexes zu beantworten, z. B. zur Auslegung und Anwendung der Grundsätze und Anforderungen des Kodex. Wir versuchen, unsere Lieferanten bei der Umsetzung der Anforderungen dieses Verhaltenskodexes bestmöglich zu unterstützen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden analysiert, gemeldet und mit einem entsprechenden Aktionsplan angegangen.

 

National Gesetzgebung 

texwork’s Lieferanten müssen sich an alle geltenden Gesetze des Landes halten, in dem sie tätig sind. Die Unternehmen achten darauf, die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes in ihrem Handeln zu berücksichtigen und halten ihre Geschäftspartner dazu an, dies ebenfalls zu tun. Stehen bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Kodex oder ist es aufgrund des nationalen Kontextes nicht möglich, der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte in vollem Umfang nachzukommen, finden die Unternehmen Wege, die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte und die Inhalte dieses Verhaltenskodex dennoch zu wahren.

 

1. Grundverständnis für sozial verantwortliche Unternehmensführung

Fairer Wettbewerb

texwork und alle Lieferanten verfolgen legale Geschäftspraktiken unter Einhaltung des fairen Wettbewerbs und der Kartell- und Wettbewerbsvorschriften. Sie fördern die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, Verantwortung, Offenheit und Integrität in angemessener Weise. Geschäftsentscheidungen werden ausschließlich auf der Grundlage objektiver Kriterien getroffen und nicht durch finanzielle oder persönliche Interessen oder Beziehungen beeinflusst. Geschäftspartner sind fair zu behandeln und Verträge sind einzuhalten. Allgemeine ethische Werte und Grundsätze sind ebenso zu respektieren wie die Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte. Darüber hinaus halten sich die Geschäftspartner strikt an alle geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen und beachten die Sanktionslisten. 

 

Verbot von Korruption 

texwork und alle Geschäftspartner dulden keine korrupten Praktiken und werden dagegen vorgehen. Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, alle Formen von Korruption abzulehnen und zu verhindern. Die Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Agenten keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, Beschleunigungszahlungen, unzulässige Spenden oder andere unzulässige Zahlungen oder Vorteile oder andere unzulässige Zahlungen oder Vorteile an oder von Kunden, Beamten oder anderen Dritten annehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ist zu beachten.

 

Schutz des geistigen Eigentums und Datenschutz

Der vollständige Schutz des geistigen Eigentums Dritter wird als selbstverständlich und verbindlich angesehen. Deshalb unterlassen texwork und alle Geschäftspartner die unerlaubte Nutzung, Veröffentlichung, Veränderung oder Vervielfältigung von geschützten Gegenständen oder anderem geistigen Eigentum. Plagiate (die unbefugte Verwendung, Vervielfältigung oder Darstellung der Arbeit, der Ideen oder des geistigen Eigentums einer anderen Person, ohne dass diese entsprechend gewürdigt werden) und Fälschungen jeglicher Art sind strengstens untersagt. Darüber hinaus ist die Verwendung betrügerischer oder unrechtmäßiger Mittel, um Zugang zu internen oder vertraulichen Informationen anderer Unternehmen zu erhalten, untersagt. Dieser unbedingte Schutz der Rechte an geistigem Eigentum wird auch von unseren Geschäftspartnern erwartet - bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten an den Zuwiederhandler weiterzugeben. Die Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern (z.B. Erfassung, Speicherung, Sammlung, Nutzung, Bereitstellung) hat in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu erfolgen.

 

Finanzielle Verantwortung und Offenlegung von Informationen

texwork und alle Geschäftspartner sind verpflichtet, die Identität von Kunden, Lieferanten und anderen Dritten, mit denen wir Geschäfte machen wollen, sorgfältig zu prüfen. Es ist das erklärte Ziel, Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und deren Betriebsmittel legitimen Ursprungs sind.

Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Buchführung und Finanzberichterstattung. Transparenz und Korrektheit sind selbstverständlicher Bestandteil unseres Handelns. Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung bei der Erfüllung von Steuer- und Zollverpflichtungen bewusst und verpflichten uns ausdrücklich zur Einhaltung der nationalen und internationalen Gesetzgebung.

 

Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung

Wir ermutigen unsere Mitarbeiter und alle anderen Dritten, Bedenken über Compliance-Probleme und Verstöße gegen geltende Richtlinien und den Verhaltenskodex offen zu melden oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. texwork garantiert, dass Whistleblowern durch ihre Meldung keine negativen Konsequenzen entstehen. Jeder Versuch, einen Hinweisgeber unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder ähnliche Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen, ist unzulässig. Solche Versuche führen letztlich zu disziplinarischen Maßnahmen. Darüber hinaus wird jeder vorsätzliche Missbrauch der Meldewege nicht geduldet.

 

2. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Der Schutz der Menschenrechte ist die Aufgabe der jeweiligen Staaten, in denen die Unternehmen tätig sind. Zur Unterstützung der Verpflichtung des Staates, die Menschenrechte auf seinem Territorium durchzusetzen, sollen texwork und alle Zulieferer die Menschenrechte achten. Darüber hinaus sollen die Unternehmen es vermeiden, durch ihre Aktivitäten die Menschenrechte anderer zu beeinträchtigen und nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, entgegenwirken.

texwork und alle Zulieferer sollten je nach Größe des Unternehmens, dem Risiko schwerwiegender menschenrechtlicher Auswirkungen, sowie der Art und dem Kontext des Geschäfts eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen. Die Sorgfaltspflicht sollte Verfahren zur Identifizierung, Verhinderung, Abschwächung und gegebenenfalls Behebung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte umfassen und sich auf diejenigen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte erstrecken, die das Unternehmen selbst verursacht oder zu denen es beiträgt, oder die in direktem Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen infolge seiner Geschäftsbeziehungen stehen.

Darüber hinaus respektieren texwork und alle Zulieferer die grundlegenden Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation und schaffen ein sicheres und humanes Arbeitsumfeld.

 

Verbot von Kinderarbeit und Schutz von jungen Arbeitnehmern

texwork und alle Zulieferer akzeptieren keine Kinderarbeit und schützen damit Kinder vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Arbeit, die der persönlichen Entwicklung, der Bildung und dem Wohlbefinden des Kindes schadet. Die Unternehmen setzen sich für die wirksame Abschaffung von Kinderarbeit ein. Sie beachten das jeweilige gesetzliche Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit, das nach den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht geringer sein darf als das Alter, in dem die Schulpflicht endet, und nicht niedriger als 15 Jahre ist.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens sollten geeignete Mechanismen zur Altersbestimmung Kinderarbeit verhindern. Darüber hinaus sollten Unternehmen, die Kinderarbeit feststellen, die notwendigen Korrektur- und sozialen Wiedereingliederungsmaßnahmen ergreifen, die sich auf das Wohl und den Schutz des Kindes konzentrieren.

(ILO Konvention 79, 138, 182)

 

Gehälter, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten 

Arbeitszeiten, Ruhetage, Feiertage und Überstundenausgleich werden durch die nationalen Gesetze des Landes, in dem die Arbeit verrichtet wird, oder durch das entsprechende ILO-Übereinkommen geregelt, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Im Durchschnitt darf die Wochenarbeitszeit jedoch die regulären 48 Stunden nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen Überstunden freiwillig geleistet werden und dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Der niedrigste akzeptable Lohn ist der gesetzliche Mindestlohn. texwork verlangt von seinen Lieferanten, dass sie Löhne zahlen, die die Grundbedürfnisse ihrer Mitarbeiter decken (existenzsichernder Lohn). Daher müssen die Mitarbeiter mindestens einmal im Monat ein Gehalt erhalten, und zwar auf praktische Art und Weise.

texwork und alle seine Zulieferer gewähren ihren Mitarbeitern das Recht auf einen schriftlichen, verständlichen und unterzeichneten Arbeitsvertrag, in dem Arbeitsbedingungen, Urlaubsgeld, Arbeitszeiten und Aufgaben festgelegt sind. Krankheits- und Erziehungsurlaub muss den Mitarbeitern je nach Bedarf gewährt werden. Frauen, die sich im Elternurlaub befinden, dürfen nicht entlassen oder mit Entlassung bedroht werden.

Den Mitarbeitern müssen unterschriebene und datierte Gehaltsunterlagen vorgelegt werden, in denen Gehalt, Überstundenvergütung, Arbeitszeiten, Sozialleistungen, gesetzliche Abzüge, Ruhezeiten, Kündigungsbedingungen und Prämien klar und verständlich aufgeführt sind. Darüber hinaus müssen ausländische Mitarbeiter über legale Arbeitspapiere und/oder gültige Visa verfügen. texwork akzeptiert keine Unterwanderung der geltenden nationalen Sozialversicherungs- und Arbeitsstandards durch den Arbeitsvertrag.

In Fabriken, in denen den Arbeitnehmern Schlafsäle zur Verfügung gestellt werden, erwarten wir, dass diese Unterkünfte eine akzeptable Größe und Sauberkeit aufweisen, den örtlichen Gepflogenheiten und Vorschriften entsprechen und über eine angemessene Ausstattung verfügen.

(ILO Konvention 1, 14, 26, 30, 47, 95, 97, 106, 131, 132, 158, 175, 177, 181)

 

Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen

texwork und alle Lieferanten akzeptieren keine Form von Zwangsarbeit. texwork und alle Lieferanten behandeln ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt. Jede Form der unwürdigen Behandlung, des Missbrauchs, der Belästigung, der Einschüchterung oder der ungesetzlichen Bestrafung von Mitarbeitern ist zu unterlassen. Disziplinarmaßnahmen müssen schriftlich und in einer für den Mitarbeiter verständlichen Form erfolgen.

Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Der Arbeitnehmer kann niemals Gehälter, Prämien, Besitztümer oder Ausweispapiere verpfänden oder hinterlegen, um die Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu halten.
  • Kein Arbeitnehmer kann gegen seinen Willen am Arbeitsplatz festgehalten werden.
  • Kein Arbeitnehmer darf unter keinen Umständen körperlich bestraft oder auf andere Weise physisch, psychisch oder sexuell bestraft oder belästigt oder in irgendeiner Weise gedemütigt werden.

(ILO Konvention 29, 105, 190)

 

Vereinigungsfreiheit

texwork und alle Zulieferer respektieren das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne vorherige Genehmigung und nach eigenem Ermessen Organisationen zu gründen, deren Zweck die Förderung und der Schutz der Interessen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern ist, solchen Organisationen beizutreten und ihre Vertreter frei zu wählen. texwork und alle Zulieferer respektieren das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Tarifverhandlungen über Löhne und Arbeitsbedingungen zu führen. Arbeitnehmer dürfen wegen ihrer Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen nicht diskriminiert werden.

In Ländern, in denen die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit, des Vereinigungsrechts und der Tarifverhandlungen nicht respektiert werden oder die Ausübung dieser Rechte eingeschränkt oder verboten ist, sollten die Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihre Vertreter frei zu wählen, mit denen sie einen Dialog über Fragen am Arbeitsplatz führen können. texwork und alle Zulieferer sollten das Recht ihrer Mitarbeiter respektieren, Beschwerden vorzubringen, ohne in irgendeiner Weise diskriminiert zu werden. Solche Beschwerden sollten in einem geeigneten Verfahren behandelt werden.

(ILO Konvention 87, 98, 135, 154)

 

Verbot von Diskriminierung

texwork und alle Zulieferer akzeptieren keine Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Kaste, Alter, Behinderung, Familienstand, sexueller Präferenz, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Meinung oder anderen ähnlichen Gründen in Bereichen wie Anstellung, Gehalt, Ausbildung, Beförderung oder Entlassung. Dies bezieht sich auf die Beschäftigung und die Anwerbung von Mitarbeitern. Gleichbehandlung und Chancengleichheit müssen für alle gewährleistet sein.

Die Mitarbeiter werden ausschließlich nach ihren Fähigkeiten und Qualitäten zur Erfüllung ihrer Aufgaben beurteilt. texwork und alle Zulieferer müssen den Grundsatz der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz einhalten.

(ILO Konvention 100, 111, 143, 159, 183)

 

Gesundheit und Sicherheit

texwork und alle Zulieferer ergreifen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der nationalen Anforderungen, zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter bei ihrer Arbeit. Darüber hinaus werden die geltenden lokalen Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zur Gebäudesicherheit und zum Brandschutz eingehalten, um das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten zu minimieren.

Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass texwork und alle Lieferanten:

  • Risiken im Zusammenhang mit der psychischen, geistigen und physischen Gesundheit und Sicherheit analysieren und bewerten.
  • über aktualisierte, dokumentierte und kommunizierte Notfallverfahren verfügen.
  • sichtbare Evakuierungspläne und Evakuierungsrouten erstellen.
  • geeignete Brandschutzeinrichtungen wie Feuermelder und Feuerlöscher sowie Erste-Hilfe-Materialien für die medizinische Erstversorgung bei Unfällen installieren und warten.
  • sicherstellen, dass Temperatur, Lärm und Luftqualität am Arbeitsplatz den örtlichen Vorschriften entsprechen.
  • Chemikalienbehälter angemessen beschriftet und für alle Chemikalien aktualisierte Sicherheitsdatenblätter für die Mitarbeiter bereithalten.
  • für eine angemessene und kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Arbeit, z. B. Stressmanagement, persönliche Sicherheitsausrüstung, Ergonomie, Umgang mit chemischen Stoffen und Sicherheitsverfahren sorgen.
  • sicherstellen, dass alle Maschinen ordnungsgemäß und sicher funktionieren und dass alle Mitarbeiter, die die Maschinen bedienen, angemessen geschult sind. 
  • den Beschäftigten bei Bedarf geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen.
  • besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen wie jugendliche Arbeitnehmer, junge Mütter, schwangere Frauen und Menschen mit Behinderungen vorsehen. 
  • den Arbeitnehmern das Recht und die Pflicht gewähren, ihren Arbeitsplatz in Situationen unmittelbarer Gefahr sofort und ohne Erlaubnis zu verlassen.
  • allen Arbeitnehmern Zugang zu sanitären Einrichtungen und Trinkwasser zu gewähren.


(ILO Konvention 155)

 

3. Umweltschutz

texwork und alle Lieferanten müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften und Verwaltungspraktiken zum Schutz von Mensch und Umwelt in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten. Darüber hinaus sollten sie ihre Geschäfte generell so führen, dass sie zum Gesamtziel einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Zu diesem Zweck sollten sie ein auf ihre Tätigkeit zugeschnittenes System einrichten, das sie in die Lage versetzt, ihre Aktivitäten auf negative Umweltauswirkungen zu überwachen und in Übereinstimmung mit den bestehenden regionalen Gesetzen und Vorschriften alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern, Umweltschäden zu vermeiden und solche Schäden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beheben.

Die Unternehmen bemühen sich um eine kontinuierliche und langfristige Verbesserung ihrer Umweltleistung, indem sie die Einführung geeigneter Technologien und Produktionsverfahren fördern, die eine effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen und Energie ermöglichen und die Emissionen minimieren. Sie bewerten und wählen die von ihnen verwendeten Chemikalien unter Berücksichtigung von Umweltfaktoren, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Verbraucherschutzes aus. Infolgedessen werden besonders schädliche Chemikalien ersetzt. Es ist wichtig, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und die mögliche Wiederverwendung von Stoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sicherzustellen, soweit dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist.

Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass texwork und alle Lieferanten:

  • analysieren und bewerten die durch ihre Tätigkeit verursachten Umweltauswirkungen.
  • formulieren eine Umweltpolitik, in der die wichtigsten Umweltaspekte, die durch ihre Tätigkeiten entstehen, beschrieben werden, und bemühen sich um kontinuierliche Verbesserungen.
  • haben kurz- und langfristige Umweltziele verabschiedet, die sich mit den kritischsten ökologischen Aspekten wie Emissionen, Abwässern und umweltfreundlichen Technologien befassen.
  • haben Verfahren für die Messung und Weiterverfolgung der Umweltarbeit dokumentiert.
  • sorgen für eine angemessene und kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Umweltfragen, die mit der Arbeit zusammenhängen, wie z. B. die interne Umweltarbeit des Lieferanten, die Abfallwirtschaft und Ansätze zur Verringerung der Umweltbelastung am Arbeitsplatz.

Neugierig geworden?

Kontaktieren Sie uns.